Am 1. Februar 1959 nimmt der Kanton Waadt als erster das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene an. Zahlreiche andere Kantone folgen. Stimmlokal in Commugny. Foto: Donald Stampfli, © StAAG/RBA
In verschiedenen weiteren Kantonen wird über die Einführung des Frauemstimm- und wahlrechts abgestimmt. 1963 wird die Vorlage in Solothurn noch klar abgelehnt. Foto: Walter Bösiger, © STAAG/RBA.
1971 erhalten die Frauen endlich das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene. Auch die meisten Kantone folgen nun rasch. Der Kanton Glarus erweitert 1971 den Ring der Landsgemeinde für die Frauen. Foto Marc Schlumpf, www.icarus-design.ch/
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1968 soll die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnen – unter Ausschluss des Frauenstimmrechts. Die Frauenverbände protestieren. An einem Marsch auf Bern nehmen 1969 5 000 Frauen und Männer teil. Sie demonstrieren vor dem Bundeshaus und verabschieden eine von Emilie Lieberherr formulierte Resolution. Der Bundesrat legt schliesslich eine Vorlage zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen vor. Am 7. Februar 1971 erhalten die Schweizer Frauen endlich das Wahl- und Stimmrecht. Der Kampf dafür hat mehr als 100 Jahre gedauert.