Fichenaffäre

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1989 wurde im Gefolge der Kopp-Affäre bekannt, dass die Bundespolizei eine Kartei zu rund 900’000 Personen führte. Bei der Aufklärung der Fichen-Affäre stiess man auf eine weitere Registratur im Eidg. Militärdepartement und auf Fichen in zahlreichen kant. Sicherheitsdiensten. Die allg. Entrüstung führte zur Einsetzung von zwei parlamentar. Untersuchungskommissionen und zum Boykott der 700-Jahr-Feier von 1991 durch Kulturschaffende. Die 1990 lancierte Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz gegen den Schnüffelstaat», welche die Abschaffung der polit. Polizei forderte, wurde 1998 mit 75,4% Nein-Stimmen massiv abgelehnt. Um die Überwachung unter Kontrolle zu halten, waren einerseits Negativlisten mit Überwachungsverboten (z.B. für die Ausübung demokrat. Rechte), andererseits mit Positivlisten (z.B. für Rechtsextreme, Terroristen, Handel mit Massenvernichtungswaffen) zusammengestellt worden. Die Beobachtungsliste ist im Prinzip durch das 1998 in Kraft getretene Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit umschrieben und wird vom VBS alle vier Jahre einer Gesamtbeurteilung unterzogen. Seit Jan. 2010 sind die zivilen und militär. Beobachtungsstellen zu einem gemeinsamen Nachrichtendienst des Bundes zusammengeführt (Kreis, Georg: «Staatsschutz», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017352/2012-02-27/ konsultiert am 23.01.2020)